Liebe Psychotherapie-Interessent*innen und Klient*innen,
zum Jahresende will ich noch kurz positive Neuigkeiten mit Ihnen teilen.
Die aktuelle „Corona“-Situation bringt vorteilhafte Neuregelungen für Menschen, die Psychotherapie benötigen,
- aber positiv getestet wurden.
- aus anderen gesundheitlichen Gründen keine Vor-Ort-Praxis aufsuchen sollten.
- geltende Distanzierungsgebote bzw. Kontakt- oder Ausgangsverbote (z.B. wegen Quarantäne) strikt einhalten müssen.
- andere zwingende Gründe haben, die eine Video-Behandlung anstatt einer Behandlung in einer Vor-Ort-Praxis nahelegen.
Selbstverständlich gibt es zurzeit eine Vielzahl möglicher zwingender Gründe, die es nahelegen, jede unnötige Selbst- oder Fremdgefährdung zu vermeiden.
Um die psychotherapeutische Versorgung auch dieser Personengruppen weiterhin sicherzustellen wurden die patientenfreundlichen Lockerungen, die für Videobehandlungen seit April des Jahres bestehen, verlängert.
Die Bundes-Psychotherapeutenkammer (BPtK) teilte am 16.12.20 mit, dass weiterhin – zunächst befristet bis zum 31.03.21 – psychotherapeutische Sitzungen, probatorische Sitzungen und Erstgespräche unbegrenzt auch per Video durchgeführt werden können.
Für wen ist dies interessant?
Sie können davon profitieren
- wenn Sie glauben Psychotherapie zu benötigen und dies in einem Online-Erstgespräch mit mir besprechen wollen. Sofern Sie privat versichert sind und Ihre Versicherungspolice Psychotherapie beinhaltet, bezahlt Ihre private Krankenversicherung das Erstgespräch. Und auch weitere, mindestens 4 probatorische Sitzungen als Online-Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen i.A. ohne Antrag übernommen. Aktuell bezahlen die meisten PKVen komplett eine Psychotherapie Online, vorausgesetzt, Sie haben Psychotherapie in Ihrem Vertrag. Sprechen Sie am besten mit Ihrer PKV und erfragen Sie Ihre persönliche Versicherungssituation
- auch wenn Sie nicht privat krankenversichert sind. In diesem Fall buchen Sie Psychotherapiesitzungen als Selbstzahler – umsatzsteuerfrei. Diese sind kostengünstiger als „psychologische Beratungen“ Online, da sie eben als sogenannte „Heilbehandlungen“ umsatzsteuerfrei sind. Sie selbst entscheiden, ganz nach Ihrem Bedarf, wie viele Sitzungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Ohne Papierkram, ohne Antrag, ohne Gutachter, ohne Mitteilung an Ihre Krankenversicherung.
- wenn Sie als Bundespolizist*in, Bundeswehrsoldat*in, Beamter / Beihilfeberechtigter oder Angehöriger anderer spezifischer Berufsgruppen einen Anspruch auf teilweise oder vollständige Übernahme psychotherapeutischer Leistungen durch approbierte Psychotherapeuten in Privatpraxen haben.
Wie gesagt, diese Möglichkeit, eine gesamte Psychotherapie, vom Erstgespräch über die Diagostik, Anamnese, probatorischen Sitzungen bis hin zu den Psychotherapeutischen Sitzungen (bei mir: Verhaltenstherapie) gänzlich online durchzuführen, besteht bis auf Weiteres bis zum 31.03.21.
Übrigens: Für Ihre Datensicherheit nutze ich einen von der Bundespsychotherapeutenkammer zertifizierten Videodienstanbieter. Genauso unkompliziert wie Zoom oder Skype.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, schreiben Sie mich gerne über mein Kontakformular an und / oder sprechen Sie mit Ihrer Krankenversicherung.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Jahres Ausklang!
Herzliche Grüße,
Dorothee Guldner