Liebe Interessenten und Klienten,

die gewöhnlich sehr restriktiven Bestimmungen hinsichtlich „Fernbehandlung“ in der Psychotherapie, z.B. per Video-Gespräch oder Telefonat, wurden im Zuge von „Corona“ deutlich gelockert und zwar erstmal bis einschließlich 31.12.20.

Bisher war eine psychotherapeutische Behandlung, die ausschließlich online stattfindet aus versicherungsrechtlichen sowie berufsrechtlichen Gründen nicht möglich.

 Psychotherapeuten, die wie ich ausschließlich online arbeiten, konnten ihre Leistungen nicht „Psychotherapie“ nennen, sondern mussten Begriffe wie „psychologische Beratung“ benutzen. Das hat sich vorläufig geändert.

Auch die bisher kritischen Leistungen wie Diagnosestellung und probatorische Sitzungen können aktuell ausnahmsweise im Video-Gespräch erfolgen.

Da der Gesetzgeber vorsieht, dass der Zugang zu „Heilbehandlungen“ wie Psychotherapie nicht durch Erhebung einer Mehrwertsteuer erschwert werden soll, entfällt also für Leistungen wie Psychotherapie, in meinem Fall: Verhaltenstherapie, auch wenn sie ausschließlich online erbracht wird, bis auf Weiteres die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.

Das bedeutet, dass diese Leistungen jetzt deutlich preiswerter werden, zumindest bis zum 31.12.20.

Eine Stunde „Verhaltenstherapie“ (50 Min.) kostet 111,00 € bei mir, eine umsatzsteuerpflichtige „Psychologische Beratung“ (was keine Heilbehandlung ist), kostet 16 % mehr.

Das könnte für Sie von Interesse sein, wenn Sie

  • als Selbstzahler Verhaltenstherapie in Anspruch nehmen wollen und von dem reduzierten Preis profitieren wollen
  • privat versichert sind (und Ihr Versicherungsvertrag Psychotherapie inkludiert)
  • Beamter / Beihilfe berechtigt sind
  • Bundespolizist*in oder Bundeswehrsoldat*in sind

Im Zweifelsfall fragen Sie am Besten bei Ihrer Versicherung nach.

Hier ein Auszug aus einer aktuellen Mitteilung der Psychotherapeutenkammer NRW:

„Versicherte der privaten Krankenversicherung, die in ihren Verträgen auch psychotherapeutische Leistungen vereinbart haben, können weiterhin per Videotelefonat behandelt werden, ohne vorab die Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen zu müssen. Die zugrundeliegenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe – ursprünglich befristet bis zum 30. Juni 2020 – wurden bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.“

Und eine Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (25.05.20) besagt:

Unbürokratische telefonische Beratung und Behandlung per Videotelefonat:


Sonderregeln für Privatversicherte während der Corona-Pandemie

„Versicherte der privaten Krankenversicherung können während der Corona-Pandemie unbürokratischer per Videotelefonat psychotherapeutisch behandelt werden. Darauf haben sich Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe in einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung verständigt. Diese Sonderregelung ist zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Versicherte, die in ihren Verträgen auch psychotherapeutische Leistungen vereinbart haben, können aufgrund dieser Regelung darauf verzichten, vorab die Genehmigung ihrer Krankenkasse einzuholen.“

Hinweis von mir: Die oben genannte Regelung wurde bis zum 31.12.20 verlängert.

Bisher galt seitens der Psychotherapeutenkammern, dass psychotherapeutische Leistungen wie Diagnosestellung und Erstgespräch – als Voraussetzung für  Psychotherapie - im persönlichen Vor-Ort-Kontakt erbracht werden müssen. Aktuell gilt, dass in begründeten Ausnahmefällen diese Leistungen auch im Video-Gespräch erbracht werden können.

Fazit: Für alle, die sich einer der oben genannten Gruppen zurechnen kann ich als approbierte Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie) ab sofort auch in meiner Online-Praxis Psychotherapie anbieten, zumindest bis zum 31.12.20.

Da meine üblichen „Psychologischen Online-Beratungen“ sich oft mit Inhalten von Psychotherapie wie ich sie bisher in meiner Vor-Ort-Kassenpraxis erbracht habe überschneiden, dürfte die aktuelle Interimsregelung (s.o.) sowohl für Psychotherapie-Suchende auch für viele allgemein Beratung Suchende interessant sein.

Nach wie vor gilt, dass ich nicht mit Krankenkassen abrechne und dass Sie die von mir erhaltenen Rechnungen im Voraus selbst begleichen und gegebenenfalls von Ihren Versicherungen eine Erstattung anfordern.

Falls Sie Fragen hierzu haben, schicken Sie sie mir gerne über das Kontaktformular.